![]() |
Europäische Akademie für Kultur und Gesellschaftsfragen Vorträge |
Dr. Stefan Luft
"Legalisierung harter Drogen - ein Weg aus dem Elend"
Vortrag vor der Europäischen Akademie für Kultur- und Gesellschaftsfragen Schloss Offenberg e.V.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren,
die Drogenpolitik ist eines der Politikfelder, auf denen starke politische Kräfte eine grundlegende Wende einfordern. Im Programm zur Bundestagswahl von BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN heißt es beispielsweise, die Drogenpolitik bedürfe eines Perspektivenwechsels, an die Stelle des Strafrechts müsse Gesundheitspolitik treten.1 Die repressive Drogenpolitik sei gescheitert. Sie habe, so das zitierte Bundestagswahlprogramm weiter, "eine stetige Stabilisierung der Gewinne der organisierten Kriminalität durch den illegalen Handel" bewirkt. "Drogenpolitik, die mit Repressionen eine suchtfreie Gesellschaft durchsetzen will und Stoffe willkürlich nach subjektiven Kriterien als gefährliche Drogen klassifiziert, (...), ist zum Scheitern verurteilt."2 Gleichzeitig wird in dem Programm die Forderung nach einer Legalisierung "bestimmter Drogen wie Haschisch" erhoben.3
Angesichts von fünf Drogentoten am 3. Januarwochenende 1997 in Bremen sprachen sich im Spiegel zwanzig Polizeipräsidenten deutscher Großstädte und der damalige Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Voscherau, für die Abgabe von Heroin unter staatlicher Aufsicht und die Einrichtung sogenannter Fixerstuben aus.
Die Bonner Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN sieht dementsprechend eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes vor, um sogenannten Fixerstuben, wie sie bereits in Frankfurt/Main, Hamburg und Hannover existieren, eine rechtliche Grundlage zu verschaffen. Darüber hinaus sollen die von einer Mehrheit im Bundesrat befürworteten Modellversuche zur staatlich kontrollierten Abgabe von Heroin "aufgegriffen" werden.
Lassen Sie mich auf sechs der wesentlichen Argumente zum Thema der Legalisierung von Drogen eingehen:
1. Argument: Durch eine staatlich kontrollierte Abgabe kann der Schwarzmarkt ausgetrocknet und der Drogenmafia der Boden entzogen werden. "Wir sagen der Drogenmafia den Kampf an, indem wir ihnen den Absatzmarkt kaputtmachen"4, so Henning Voscherau. Der Bochumer Polizeipräsident wurde im Spiegel mit den Worten zitiert: "Die Drogenbekämpfungspolitik ist das größte Förderprogramm, das die Organisierte Kriminalität je erlebt hat, eigentlich die staatliche Erfindung des Perpetuum mobile für die Organisierte Kriminalität, da sie ihre Gewinne immer wieder im legalen oder illegalen Bereich für ihre Ausweitung einsetzen kann."5
Dem halte ich entgegen: Nur wer bereit wäre, alle auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen in jeder gewünschten Menge für alle Konsumenten freizugeben, hätte eine Chance, tatsächlich den illegalen Handel zu zerstören. Jede Ausnahme von dieser Regel würde kriminellen Händlern gewinnträchtige Absatzchancen eröffnen und damit illegale Verteilerstrukturen stützen. So dürfe genau das Gegenteil des angestrebten Erfolges erreicht werden: die organisierten Dealer schaffen durch veränderte Marktstrategien neue Bedürfnisse. Schließlich müsste jede neue Droge sofort vom Staat freigegeben werden, wollte man eine Ausweitung des Schwarzmarktes verhindern. Hier droht eine Legalisierungsspirale, die in niemandes Interesse sein kann.
2. Argument: Die Drogenkriminalität nimmt überhand. Die Bekämpfung durch die Strafverfolgungsbehörden ist gescheitert. Nur durch eine Entkriminalisierung kann man die Beschaffungskriminalität, also Delikt, die Drogenabhängige zur Finanzierung ihrer Sucht begehen, wirksam reduzieren. "Wir haben", so Henning Voscherau im Spiegel, "in Deutschland seit langem ein überbordendes Drogenproblem. Ein harter Kern von Abhängigen, die wir mit herkömmlichen Mitteln nicht erreichen, verelendet in dramatischer Weise und gefährdet durch Beschaffungskriminalität die Sicherheit in den Städten. Diese Junkies wollen wir vom illegalen Drogenmarkt abziehen und in zugelassenen, ärztlichen Ambulanzen therapieren, ihnen je nach Notwendigkeit auch Drogen verabreichen."6
Dazu ist festzustellen, dass in der Tat viele Städte und Bundesländer ein Ausufern des Drogenkonsums und des Drogenhandels in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nicht mit der nötigen Intensität bekämpft und die Verwahrlosung ganzer Stadtteile hingenommen haben. Der Konsum illegaler Drogen geht häufig einher mit Delinquenz. Sie geht auf den Beschaffungsdruck durch die Abhängigkeit von illegalen Drogen zurück. Das Eingeständnis der früheren Hamburger Gesundheitssenatorin Fischer-Menzel verdient hier zitiert zu werden. Sie erklärte vor zwei Jahren im Deutschen Bundestag: "Die Drogenabhängigen tragen zu einer vor allem in vielen Großstädten oft kaum mehr in den Griff zu bekommenden Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung bei. Sie beängstigen und verunsichern Passanten, Anwohner, Geschäftsleute und gegebenenfalls sogar spielende Kinder. (...) Der Versuch, dies ordnungspolitisch und mit repressiven Maßnahmen zu bekämpfen, ist doch gescheitert."7
Die Drogenszenen mit ihren negativen Bildern und der von ihnen
ausgehenden Kriminalität mindern objektiv die Sicherheit der Bürger. Noch
weitaus stärker wird der einzelne in seinem subjektiven Sicherheitsgefühl
beeinträchtigt.
Es ist natürlich scheinbar naheliegend, sich angesichts einer verfestigten
Drogenszene auf den Standpunkt zu stellen, hier sei die Polizei überfordert.
Auch in Bremen hat es in den achtziger Jahren Stadtteile gegeben, in denen die Verwahrlosung des öffentlichen Raums mit der Verfestigung einer Drogenszene einen traurigen Tiefpunkt erreicht hatte. Als Drogenhändler, Süchtige und Prostituierte in den Wohnvierteln auftauchten, sich vor den Einkaufsbereichen niederließen, Spritzen in den Sandkästen und auf den Spielplätzen der eigenen Kinder lagen, riefen selbst die Anwohner die sich für fortschrittlich hielten, nach Polizei. Die in vielen Jahren entstandene Verwahrlosung des öffentlichen Raums war allerdings nicht von heute auf morgen mit mehr Polizeipräsenz zu beseitigen. Zu viel war zerstört worden, wobei wir hier nicht alleine an den materiellen Schaden denken dürfen, sondern auch die geistigen Verwerfungen einbeziehen müssen: Die Autorität der Polizei war ausgehöhlt worden, das Verständnis dafür, dass Recht und Ordnung gerade die Schwachen in unserer Gesellschaft schützen, das Verständnis dafür, dass die Schutzlosen mit der Ordnung zugleich einen Teil ihres Rechts verloren hatten - das alles war weitgehend abhanden gekommen. Das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen war entscheidend geschwächt worden, für die Kriminalität war ja die Gesellschaft verantwortlich, der Kriminelle galt lediglich als das Opfer gesellschaftlicher Strukturen.
Natürlich lässt sich eine einmal verfestigte Drogenszene nur mit erheblichem Einsatz und langem Atem zurückdrängen.
Der derzeitige Bremer Innensenator hat keinen Zweifel daran
aufkommen lassen, dass alle polizei- und strafverfahrensrechtlichen
Möglichkeiten zur Bekämpfung der Drogenszene ausgeschöpft werden. Durch
konzentrierten Einsatz von Sondergruppen und des Spezialeinsatzkommandos der
Polizei wurde die Drogenszene an den Brennpunkten Bremens nachhaltig entspannt.
Alleine rund um den Bremer Hauptbahnhof haben Sondergruppen über nahezu ein
Jahr den Drogenhandel und Drogenkonsum entschieden bekämpft und die Szene dort
zerschlagen.
Der offene Straßenhandel ist nahezu aufgelöst worden. Der Rückgang der
indirekten Beschaffungskriminalität wie des Wohnungseinbruchs zur Tageszeit um
fast 18 Prozent im vergangenen Jahr belegt, dass wir die Drogenkriminalität
eben nicht nur von einem Stadtteil in den anderen verdrängt sondern
tatsächlich insgesamt reduziert haben.
Hiermit wird auch die Behauptung widerlegt, nur durch die Entkriminalisierung
von Drogen könne die Beschaffungskriminalität wirksam eingedämmt werden. Wir
müssen den Verfolgungsdruck und das Entdeckungsrisiko möglichst groß halten,
nur dann können wir das Drogenproblem und seine Folgelasten in Grenzen halten.
Ständige Präsenz uniformierter und ziviler Fahnder verunsichert in diesen Brennpunktbereichen die Dealerszene, schränkt die Nachfrage nach Drogen ein und hält damit potentielle Konsumenten fern. Auch der Konsum von Drogen in der Öffentlichkeit wurde und wird konsequent mit den zur Verfügung stehenden Maßnahmen des Polizei- und Strafprozessrechts unterbunden.
Die Aufenthalts- und Durchquerungsverbote haben sich als erfolgreiches Mittel erwiesen, den Drogenhandel zurückzudrängen. Fast alle Betroffenen hatten dieses Verbot akzeptiert, so dass der erkennbare Straßenhandel dadurch spürbar zurückgegangen ist. Es ist bemerkenswert, dass im Programm von BÜNDNIS´90/DIE GRÜNEN zur bevorstehenden Bremer Bürgerschaftswahl ausdrücklich gefordert wird, die Polizei solle künftig keinen Gebrauch mehr von den Aufenthalts- und Durchquerungsverboten machen.
Im Straßenhandel sind nach wie vor vorwiegend westafrikanische
Kokainhändler tätig. Speziell von ihnen werden kleine Kokain-Packungen
("Packs") im Mund zum Verkauf bereitgehalten und beim Zugriff der
Polizei verschluckt. Gegen solche Versuche der Beweismittelunterdrückung geht
die Polizei im Einvernehmen und im Auftrag der Staatsanwaltschaft weiterhin mit
der Verabreichung von Brechmitteln durch den Ärztlichen Beweissicherungsdienst
(sogenannte Exkorporation) vor. Eine Maßnahme, die vom Oberverwaltungsgericht
Bremen für rechtens erklärt worden ist.
1998 wurden in mehr als drei Viertel aller durchgeführten Exkorporationen
Betäubungsmittel sichergestellt.
Wer wie die Frei und Hansestadt Hamburg auf solche gesetzlich zulässigen
Möglichkeiten verzichtet und sie auch noch für menschenunwürdig erklärt, der
hat in der Tat noch nicht alles was rechtsstaatlich machbar ist, getan. Hinzu
kommt natürlich der erhebliche Personalabbau bei der der Hamburger Polizei, der
sich nachweislich negativ auf die Kriminalitätsbekämpfung und -belastung
auswirkt.
Selbstverständlich erfordert ein solcher Weg, wie ich ihn für Bremen geschildert habe, einen langen Atem. Er erfordert viel Überzeugungsarbeit, ist personalaufwendig, mühsam und gelegentlich auch von Rückschlägen gekennzeichnet.
3. Argument: Bis vor kurzem konnte von Liberalisierungsbefürwortern aller Parteien auf die vermeintlich positiven Resultate des Schweizer Modellversuch verwiesen werden. Dabei waren Heroin, Morphium und Methadon an einen begrenzten Kreis Heroinabhängiger abgegeben worden. Die Zielgruppe waren dabei langjährige Drogenabhängige, die mit den herkömmlichen Therapiemethoden nicht mit ausreichendem Erfolg erreicht werden konnten, sogenannte Schwerstabhängige.
Dieser Schweizer Modellversuch ist immer wieder als
erfolgreiches und vorbildhaftes Modell einer angeblich fortschrittlichen
Drogenpolitik gepriesen worden.8 So hat er selbst Eingang in die
Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Bonner Regierungsparteien gefunden und
wird von der Bundesgesundheitsministerin als Rechtfertigung für entsprechende
Modellversuche in Deutschland angeführt. Inzwischen haben allerdings sowohl
Fachleute der Polizei als auch eine Gruppe internationaler Wissenschaftler, die
für die Weltgesundheitsorganisation den Modellversuch ausgewertet haben, eine
kritische Bilanz gezogen und die Aussagefähigkeit des Versuchs bezweifelt. Sie
kommen zu dem Schluss, der Modellversuch sei wissenschaftlich gescheitert.
Entgegen aller bisher verbreiteten Behauptungen, konnte kein Beweis
dafür erbracht werden, dass die Verbesserungen des Gesundheitszustandes und der
Lebensumstände der Versuchsteilnehmer ausgerechnet auf die Vergabe des Heroin
zurückzuführen war und nicht vielmehr auf die aufwendige psycho-soziale
Betreuung.9 Die Hauptkritik richtet sich darauf, dass es keine
Kontrollgruppe gab, die ohne Betäubungsmittel zu erhalten in gleicher Weise
umfassend betreut wurde. Ein Vergleich hätte den Schluss erlaubt, ob die
positiven Ergebnisse tatsächlich auf die Heroinabgabe zurückgehen oder nicht.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Aufnahmekriterien für die Zielgruppe
der sogenannten Schwerstabhängigen in zahlreichen Fällen nicht erfüllt wurde,
so dass auch Abhängige in den Versuch aufgenommen wurden, die noch keine
einzige - gescheiterte - stationäre Therapie hinter sich hatten und deshalb
eher für eine drogenfreie Therapie geeignet gewesen wären.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass im Laufe des Versuchs das Ziel der Abstinenz aufgegeben und durch das Ziel "neue Ansätze in der Behandlung Drogenabhängiger zu erproben" ersetzt wurde. Nur so kann auch der lange Verbleib im Modellversuch vom Misserfolg zum Erfolg uminterpretiert werden. Zurecht ist hier von einem "Suchtverlängerungsprogramm" gesprochen worden.10 Tatsächlich wurde beispielsweise in bestehenden Methadonabgabestellen oder anderen therapeutischen Einrichtungen Heroin abgegeben. Damit hat man genau dort, wo man die Abhängigen aus der Szene herauslösen und ihnen den Schritt zu einer abstinenzorientierten Therapie erleichtern will, Heroin angeboten. Welche Motivation sollen Personen noch haben, die mit Ersatzstoffen wie Methadon behandelt werden, wenn Heroin- und Methadonprogramme am selben Ort durchgeführt werden? Zurecht ist festgestellt worden, dass "Abhängige aus dem Methadonprogramm herausgelockt und zum Heroin geführt" wurden.11
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren,
die Vorstellung, dass in Zukunft der Staat zumindest eine
"Grundversorgung" mit Rauschgift sicherstellt halte ich für absurd -
Gift vom Staat ist sicher keine Lösung. Wer übernimmt der Verantwortung, wenn
eine Person aufgrund von Heroinintoxikation nach der - staatlichen - Abgabe
verstirbt? Wer Heroin staatlicherseits an Schwerstabhängige abgibt, wie will er
sich dann ähnlichen Forderungen von schwerstabhängigen Alkoholikern oder
Medikamentensüchtigen entziehen? Welche Kriterien werden im übrigen
festgelegt, um einen "Schwerstabhängigen" zu definieren? Das hat sich
ja bereits in dem Schweizer Versuch als äußerst problematisch erwiesen.
Schafft man nicht ungewollt Anreize für Heroinkonsumenten, um schnell als
Schwerstabhängige eingestuft und mit staatlichen Stoff versorgt zu werden?
Auch droht die Risikobereitschaft potentieller Drogenkonsumenten erhöht sowie
die Hemmschwelle gesenkt zu werden, schließlich besteht ja die Gewissheit einer
"Grundversorgung" für den Eventualfall. Legt man die bei den
Methadonvergaben gemachten Erfahrungen zugrunde, so steht zu befürchten, dass nicht alle im Heroinvergabeprogramm befindlichen Junkies sich ausschließlich
bei der staatlichen Abgabestelle versorgen. Bei einigen oder vielen wird dies
nur die sogenannte Grundversorgung sein. Bietet der abgegebene Stoff nicht den
gewünschten Kick, ist mit Beigebrauch von "besserem" Heroin, anderen
Betäubungs- oder Ausweichmitteln zu rechnen. Die Gefahren einer Mischintoxikation
dürfte durch Heroinabgaben nicht auszuschließen sein.
4. Argument: Die staatlich kontrollierte Heroinabgabe muss begleitet werden durch die Einrichtung sogenannter Fixerstuben. Um dem "Teufelskreis von sozialem Elend, Beschaffungskriminalität und erneuter Flucht in die Droge" zu entkommen12, müssen vermehrt Räume zur Verfügung gestellt werden, in denen Drogenabhängige illegale Drogen unter hygienischen Umständen konsumierten können. Nur so kann der gesundheitlichen und sozialen Verelendung entgegengewirkt und die Zahl der Drogentoten dauerhaft gesenkt werden.13 Der Bundesrat hatte im Mai 1996 mehrheitlich eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelrechts der Freien und Hansestadt Hamburg verabschiedet. Danach soll der Konsum illegaler Drogen in den sogenannten Gesundheitsräumen nicht mehr als das Verschaffen einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch strafbar sein. Gleichzeitig sollen Unterstützungshandlungen, wie die Hilfe beim Injizieren, und das (tatsächliche oder vorgebliche) Verschenken und Teilen von Drogen-Konsumeinheiten nicht mehr mit Strafe bedroht sein.
Zunächst muss hier festgehalten werden: Rauschgift macht Menschen abhängig und tötet sie - auch wenn sie sich das Rauschgift "hygienisch sauber" spritzen. Allein die Versuche sprachlicher Verschleierung, aus Drogenberatungsstellen, in denen man sich straffrei tödliches Rauschgift spritzen kann, "Gesundheitsräme"14 oder "Hygieneräume"15 zu machen, spricht bereits für sich. Tatsächlich sind die vorgeschlagenen Änderungen des Betäubungsmittelrechts ein Schritt zur Entkriminalisierung und sogar zur Legalisierung des Drogenbesitzes.
Aus polizeifachlicher Sicht würden dei Drogenberatungs- und Drogenhilfestellen zukünftig für einen Teil der Tathandlungen des Betäubungsmittelgesetzes faktisch rechtsfreie Räume. Die Drogenkontrolle würde erschwert, der Handel mit kleinen Mengen würde sich trotz aller Bemühungen des Personals in die Räume der Beratungsstellen verlagern, die dem Zugriff der Polizei entzogen wären. In der Wirklichkeit erfolgt dann die Bezahlung der Drogen außerhalb, die Lieferung - die als "Verschenken" getarnt wird - in der Drogenberatungsstelle. Es ist auch den in der Drogenbekämpfung eingesetzten Polizeibeamten schwer zu vermitteln, dass sie außerhalb der Fixerstuben noch gegen einen Tatbestand vorgehen müssen, der dann innerhalb dieser Räume völlig legal ist. Im übrigen müsste natürlich die Polizei auch im unmittelbaren Umfeld der Fixerstuben von der Strafverfolgung nach dem Betäubungsmittelgesetz absehen. Fixerstuben weisen nicht den Weg hin zum Ausstieg, sie vergrößern die Verfügbarkeit illegaler Drogen und halten die Süchtigen in der Drogenszene fest.
Die Behauptung, durch die Einrichtung von Fixerstuben könnten die Drogentotenzahlen dauerhaft erheblich gesenkt werden, hat sich ebenfalls als voreilig erwiesen. So hat der allgemein feststellbare Anstieg der Drogentotenzahlen in 1998 beispielsweise auch Frankfurt/Main erfasst, in der trotz Fixerstuben die Zahl gegenüber 1997 um 41 Prozent, nämlich von 22 auf 31 Todesopfer angestiegen war.
5. Argument: Die Kriminalisierung von Rauschgift ist weitgehend unwirksam, die Entkriminalisierung ist das reformpolitische Gebot der Stunde. Mit dem Strafrecht kann man junge Menschen von dem Konsum illegaler Drogen ohnehin nicht abhalten.
Dem halte ich entgegen: Die Kriminalisierung von Rauschgift
erfüllt eine wichtige präventive Funktion. Gerade weil der Erwerb von
Rauschgift illegal ist und weil es nur auf dem Schwarzmarkt erhältlich ist,
schreckt ein großer Teil potentieller drogeninteressierter Menschen vor dem
Einstieg in die Sucht zurück. Diese abschreckende Wirkung darf nicht
unterschätzt werden. Gerade für Kinder und Jugendliche gelten die
Strafvorschriften als Abschreckung und in jedem Fall auch als Signal für die
Gefährlichkeit von Rauschgift. Um so fataler ist es, wenn eine Gesundheitsministerin
Schlagzeilen macht, mit der Absicht, Haschisch in Apotheken verkaufen zu lassen,
um dadurch wie sie sagt - "junge Menschen vor Sucht, Abhängigkeit und
Kriminalisierung zu bewahren". Wer so redet, zerstört jahrelange
Präventions- und Aufklärungsarbeit. Welcher Jugendliche wird sich noch vom
Haschischkonsum abhalten lassen, wenn die Politik das Signal aussendet:
"Haschischkonsum ist unbedenklich".
Die repressive Rauschgiftpolitik hat keineswegs versagt, sie ist im Gegenteil
überaus wirkungsvoll. Wir haben doch Erfahrungen mit legalen Suchtstoffen, mit
Alkohol und Nikotin, die an jeder Straßenecke erhältlich sind. Und wie ist die
Bilanz hier? Jährlich sterben etwa 40.000 Menschen am Missbrauch von Alkohol.
90.000 Menschen sterben an Spätfolgen der Nikotinsucht. Dem stehen 1998
immerhin "nur" 1.674 Rauschgifttote gegenüber. Ich frage Sie: Welches
Interesse können wir angesichts dieser Erfahrungen daran haben, uns auf
Aufklärung und Prävention zu beschränken und auf aktive
Drogenbekämpfung mit polizeilichen Mitteln zu verzichten?
Hervorzuheben ist auch, dass Deutschland im europäischen Vergleich - das musste jüngst auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Nickels, einräumen - einen sehr guten Platz einnimmt. Nach Angaben der "Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht" liegt - was die sogenannten harten Drogen und die Abhängigen betrifft - nur Finnland günstiger als wir. Hinsichtlich des Cannabiskonsums liegt Deutschland in der unteren Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten. Gleichzeitig liegen wir mit der Zahl von geschätzten 60.000 Süchtigen, die sich in der Behandlung mit Ersatzstoffen befinden, an der Spitze innerhalb der EU.16
6. Argument: Die Trennung in sogenannte harte und weiche Drogen kann durch eine Legalisierung sogenannter weicher Drogen erreicht werden. Deshalb sind Modellversuche, wie sie von der Landesregierung von Schleswig-Holstein geplant waren, da Gebot der Stunde.
Der Vorschlag zielt auf die Entkriminalisierung und letztlich Legalisierung der sogenannten weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana hin. Dazu werden die sogenannten weichen Drogen systematisch verharmlost, beispielsweise durch die Behauptung, wiche Drogen würden in ihrer Gefährlichkeit dramatisiert, sie seien bei halbwegs geordneten Konsumverhalten weder gesundheitsschädigend noch ein Einstieg für "harte Drogen". Nach dem Motto Am morgen ein Joint und der Tag ist dein Freund: 'Die "harten" Drogen sind zwar schädlich, aber die anderen mach fröhlich.' Auch die Gesundheitsminister bestreiten nicht, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Haschisch bisher nicht erwiesen werden konnte. Im Gegenteil: Studien belegen, dass der Nachweis einer psychischen Abhängigkeit insbesondere bei regelmäßig und häufig konsumierenden Personen gesichert ist. Vom Haschischkonsum gehen erhebliche Gefahren gerade für junge Menschen aus: Das Risiko, in einer schwierigen Lebensphase einen intensiven Missbrauch von Cannabisprodukten zu beginnen, ist sehr hoch. Hinzu kommt, dass neuere Untersuchungen zeigen, dass über 90 Prozent der Ecstasy-Konumenten vor dem Erstgebrauch bereits Erfahrungen mit Alkohol und Cannabis gemacht haben. Wer Ecstasy bekämpfen will, muss seine Präventionsanstrengungen zunächst also auf Cannabis richten, weil von dort die größte Gruppe der Drogenkonsumenten kommt. Alle Versuche, Cannabis verfügbar zu machen, schaden damit der gesamten Suchtprävention. Außerdem weisen Untersuchungen nach, dass 83 Prozent der Konsumenten "harter" Drogen angeben, ihre Drogenkarriere habe mit Cannabis-Produkten begonnen. Die "weichen" Drogen bereiten den Umstieg in die "harte" Drogenszene vor, sie tragen dazu bei, dass die Hemmschwellen zu Kokain und Heroin überwunden werden.
Der Blick über den eigenen Gartenzaun in andere Länder kann
nicht schaden. So belegen auch die Erfahrungen in den Niederlanden, dass auf
diesem Weg eine Trennung in zwei Märkte nicht erreicht werden kann, dass dei
Freigabe "weicher" Drogen auch den Konsum "harter" Drogen
begünstigt. Jetzt sieht man sich selbst dort veranlasst, das
Liberalisierungskonzept zurückzufahren, indem man unter anderem die Abgabemenge
zum Eigenverbrauch von 30g auf 5g reduziert und auch die Zahl der Coffee-Shops
zurückfährt. 25.000 Abhängige harter Drogen und 675.000 Verbraucher weicher
Drogen veranlassten ein führendes Institut in Amsterdam, seine Besorgnis über
die wachsende Zahl von Abhängigen von weichen Drogen zum Ausdruck zu bringen
und als Ursache die größere Verfügbarkeit und den steigenden Gebrauch von
weichen Drogen zu benennen.
Apropos Coffee-Shops: Bekanntlich spielen sie auch eine Rolle im international
organisierten Rauschgifthandel. Tätergruppierungen nutzen die Coffee-Shops als
Bezugsquelle auch für größere Mengen Haschisch. Bekannt ist auch, dass
international tätige Rauschgifthändlerorganisationen dort zunehmend an Einfluss
gewinnen, so dass in den Coffee-Shops auch illegal "harte Drogen" zu
erwerben sind. Unberührt kann uns natürlich auch nicht lassen, dass weit über
die Hälfte des in Deutschland sichergestellten Rauschgifts aus den Niederlanden
stammt.
Meine Damen und Herren,
die schleswig-holsteinische Landesregierung ist mit ihrem Antrag beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gescheitert. Das war kein
Unglück für dieses Land: Regional begrenzte Modellversuche entfachen eine
Sogwirkung und damit eine Ausweitung des jeweiligen Rauschgiftmarktes. Ein
fragwürdiges Tourismus-Förderprogramm! Abgesehen davon, war es natürlich
fatal, dass hier das Ansehen und die Seriosität des Berufsstandes der Apotheker
missbraucht wurde. Apotheken sind Einrichtungen, die den gesetzlichen Auftrag
haben, zur Heilung kranker Menschen Arzneimittel bereitzuhalten und nicht
nachweislich schädliche Substanzen zu vertreiben. Der Verkauf in einer Apotheke
rückt Cannabis doch eindeutig in die Nähe zu Heil- und Arzneimitteln.
Ich fasse zusammen:
Drogen zerstören, Drogen töten, Drogen führen Konsumenten und deren Angehörige in unermessliches Elend, Drogen belasten die Gesellschaft durch Kriminalität, durch enorme Kosten für das Gesundheitswesen und die sozialen Sicherungssysteme. Diese Botschaft muss immer im Mittelpunkt stehen, wenn wir über Drogenpolitik sprechen und streiten. Deshalb halte ich es in der Tat für äußerst problematisch, ja für schädlich, dass mit einer Legalisierungsdebatte und immer neuen Freigabe-Ideen die falschen Signale ausgesendet und die Gefahren, die von Drogen ausgehen, verharmlost werden. Was bedeutet es denn, dass Cannabis-Produkte mittlerweile die am häufigsten konsumierten Betäubungsmittel sind, dass sich die Zahl der Cannabis-Konsumenten seit 1990 in Deutschland fast verdoppelt hat und damit rund zwei Millionen Menschen im vergangenen Jahr Cannabis probiert haben, von denen etwa 270.000 Personen Dauerkonsumenten sind?
Entkriminalisierung erschwert die Drogenkontrolle und entzieht die Drogenszene dem Zugriff der Polizei. Sie trägt auch nicht im geringsten dazu bei, das schreckliche menschliche Schicksal der Betroffenen und ihres familiären Umfeldes zu mildern. Entkriminalisierter und staatlich kontrollierter oder tolerierter Rauschgiftkonsum baut die Distanz ab und führt zu größerer Verfügbarkeit von Rauschgift. Größere Verfügbarkeit führt zu größerem Konsum. Gelegenheit macht Diebe, sagt der Volksmund.
Legalisierungs- und Freigabe-Vorhaben suggerieren einen risikolosen Konsum und Akzeptanz durch Staat und Gesellschaft. Liberalisierungen wie in den Niederlanden haben zu einer Verschärfung und nicht zu einer Entspannung geführt. Entkriminalisierungsversuche lösen keine Probleme, sie bringen da gesellschaftliche Wertegefüge durcheinander und verunsichern das Unrechtsbewusstsein. Neugierige und Gefährdete, die sich bisher noch abschrecken ließen, verlieren ihre Hemmungen.
Der Staat hat die Pflicht, Bürger vor Rauschgift zu schützen und Maßnahmen zur Eindämmung der Rauschgiftsucht ergreifen. Eine kontrollierte Freigabe betrifft nicht die Ursachen der "Flucht in die Droge". Es werden nur die Symptome bekämpft.
Eine drogenfreie Gesellschaft kann im Ernst niemand versprechen. Es ist wie bei der Kriminalität: entscheidend ist der Grad der Belastung, der eine Gesellschaft ausgesetzt ist. Ziel muss es sein, das Drogenproblem einzugrenzen und ein Ausufern zu verhindern.
Es gibt kaum einen unfreieren Menschen als den Süchtigen. "Opium für da Volk", eine Politik, die das Volk vernebeln soll, um sie von den tatsächlichen Problemen abzulenken, ist weder progressiv noch liberal, sie führt uns in die Irre.
Vielen Dank